Arbeitsrecht        Sozialrecht



Sie haben einen Bescheid vom Jobcenter, dem Arbeitsamt, dem Landratsamt oder der Rentenversicherung erhalten und glauben, der ist falsch?


Von uns erhalten Sie eine Ersteinschätzung, ob Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen sollten.

Kostenlos. 

Und so einfach funktioniert's: 

 


   Sie schicken uns den Bescheid entweder per Post (Kopie genügt), per Fax oder per E-Mail (Foto oder Scan).


 
 

2      Sie erhalten eine für Sie völlig unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung, ob der Bescheid fehlerhaft ist.


 
 

3    Wir entscheiden gemeinsam über das weitere Vorgehen und beantragen ggf. Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.


 


Hier die Kontaktdaten


E-Mail:  post@mein-anwalt.eu


Tel.: 07306/929934

Fax: 07306/929936


Post: RA Michael Staudenmayr, Bahnhofstraße 7, 89269 Vöhringen




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